
Bau- und Immobilienrecht
Weitreichende Entscheidungen auf solider Basis
Unsere Mandanten schließen bei ihren Immobilienmanagements in vielfältiger Weise Verträge ab. Im Wesentlichen sind das: Maklerverträge, Grundstückskaufverträge, gewerbliche Mietverträge, Bau- und Architektenverträge, Verträge im Rahmen der Projektentwicklung und Immobiliendienstleistungsverträge.
Wir entwerfen solche Verträge bzw. prüfen Vertragsentwürfe. Unsere Mandanten begleiten wir bei den Verhandlungen, bei der Durchführung und bei der Abwicklung. Mit unserer Erfahrung im Immobilienrecht helfen wir und unterstützen wir den Investor, Vermieter, Mieter, Verkäufer oder Käufer von Gewerbe-, Wohn- und Spezial-Immobilien. Unsere Beratung soll ihn absichern bei der rechtlichen Einordnung der Chancen und Risiken, auch an den rechtlichen Schnittstellen zur Wirtschaftlichkeit des Immobilienengagements. Wir klären auch anfallende Rechtsfragen im Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung, der Wertsicherung, der Nebenkosten sowie der Haftung und Gewährleistung. Und das ist uns wichtig: Kommt es zum Rechtsstreit, so unterstützen wir unsere Mandanten kraftvoll und effektiv.
Ihr Ansprechpartner:
Eschersheimer Landstraße 6